Allgemeine Geschäftsbedingungen IT + Handel
1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND GELTUNGSBEREICH
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer, der Firma expanic,
gelten, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen,
somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich
hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei
denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich
anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der
verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame
Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten
kommt, zu ersetzen.
1.5 Die letzte Anpassung dieser AGB erfolgte am 22. Juli 2019.
2. LEISTUNGSUMFANG
2.1 Der genaue Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers ist im jeweiligen Vertrag mit dem Auftraggeber festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen während der beim Auftragnehmer üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr). Der Auftragnehmer wird entsprechend dem jeweiligen Vertrag für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.
2.2 Grundlage der für die Leistungserbringung des Auftragnehmers
eingesetzten Einrichtungen und Technologien ist der qualitative und
quantitative Leistungsbedarf des Auftraggebers, wie er auf der Grundlage
der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt
wurde. Machen neue Anforderungen des Auftraggebers eine Änderung der
Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologien erforderlich, wird
der Auftragnehmer selbständig oder auf Wunsch des Auftraggeber ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
2.3 Der Auftragnehmer
ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten
Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine
Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
2.4 Leistungen durch den Auftragnehmer,
die vom Auftraggeber über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang
hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Auftraggeber nach
tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim Auftragnehmer gültigen Sätzen (siehe Punkt 7.4) vergütet.
2.5 Sofern der Auftragnehmer
auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt, kommen
diese Verträge ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten
zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der Auftragnehmer ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
2.6 Der Auftragnehmer
ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch
Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt
ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.7 Der Auftraggeber
verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach
Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete
Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren
sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner
vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen
und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen
Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3. AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS UND VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG
3.1 Der Auftraggeber sorgt
dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung der
Dienstleistung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem
raschen Fortgang der Dienstleistung förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer
auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und
Ausführung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen zeitgerecht
vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis
gegeben wird, die für die Ausführung der Dienstleistung von Bedeutung
sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die
erst während der Tätigkeit des Dienstleisters bekannt werden.
3.3 Sofern die
Dienstleistungen vor Ort beim Auftraggeber erbracht werden, stellt der
Auftraggeber die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den
Auftragnehmer erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse,
Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen,
Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in
erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich
zur Verfügung. Jedenfalls ist der Auftraggeber für die Einhaltung der
vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb
der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Auftraggeber für die Raum-
und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer
und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Auftraggeber ist für
besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen
Räumlichkeiten selbst verantwortlich.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom Auftragnehmer erforderlichen Passwörter und Log-Ins, sowie für die IT-Sicherheit relevante Informationen, vertraulich zu behandeln.
3.5 Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der Auftragnehmer in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und/oder die durch den Auftragnehmer
beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den
erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Auftraggeber erhalten.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der
Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen
oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung
mitwirken.
3.6 Erfüllt der
Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten
Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim Auftragnehmer jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.7 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die vom Auftragnehmer
eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls
überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der Auftraggeber
haftet dem Auftragnehmer für jeden Schaden.
3.8 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers unentgeltlich.
4. BERICHTERSTATTUNG UND BERICHTSPFLICHT
4.1 Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und
gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt
entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
4.2 Beide Vertragspartner
können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change
Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung
derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung
und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die
Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request
wird erst durch Einverständnis beider Vertragspartner bindend.
5. LEISTUNGSSTÖRUNGEN
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der Auftragnehmer
die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur
mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten
Qualitätsstandards, ist der Auftragnehmer verpflichtet,
mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb
angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu
erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen
wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.
5.2 Beruht die
Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers
oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß
Punkt 3.7, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung
ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der Auftragnehmer wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
5.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer
bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen
Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom
Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per E-mail dem Auftragnehmer zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Auftraggeber.
5.4 Für allfällige dem Auftraggeber vom Auftragnehmer
überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten die jeweiligen
Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte.
6. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ
6.1 Der Auftragnehmer
haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden –
nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
6.2 Schadenersatzansprüche
des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von
Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach
dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
6.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
6.4 Sofern der Auftragnehmer
das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang
Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten
entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
7. VERGÜTUNG UND STORNO
7.1 Soweit nicht
vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der
Leistungserbringung, laufende Vergütungen monatlich oder jährlich im
Voraus verrechnet. Die vom Auftragnehmer
gelegten Rechnungen sind sofort ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und
spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag
festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag
als erfolgt, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer
berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur
Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der
Verzug des Auftraggebers 14 (in Worten: vierzehn) Tage überschreiten,
ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der Auftragnehmer
ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten
Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu
stellen. Des weiteren verfallen sämtliche Vergünstigungen aufgrund des
Betreuungsvertrages und es gelten die Tarife in Punkt 7.4.
7.2 Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit einer vom Auftragnehmer
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
7.3 Alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B.
Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Auftraggeber.
Sollte der Auftragnehmer für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos halten.
7.4 Der reguläre
Stundentarif beträgt Euro 155,– exklusive Mehrwertsteuer. Die
Kernarbeitszeit liegt von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00
Uhr. Einsätze außerhalb der Kernarbeitszeit an Wochentagen werden mit
50% Aufschlag berechnet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beträgt
dieser Aufschlag 100 % auf den jeweils vereinbarten Stundenlohn.
Günstigere Stundenpakete gibt es in den Staffelungen: 10, 25, 50 und 100
Stunden. Auch Arbeiten an Serversystemen (Fileserver, Mailserver,
Datenserver, DNS-Server etc.) werden mit einem Aufschlag von 100 %
verrechnet. Die Wegzeitkosten betragen pauschal eine halbe Stunde
innerhalb von Wien und werden außerhalb von Wien nach tatsächlich
aufgewandter Fahrtzeit verrechnet. Die Preiseliste enthält den aktuellen
und gültigen Stundentarif und Seminarraumpreis.
7.5 Raumreservierungen sind
zur Gänze bei erfolgter Buchung zu bezahlen. Zulässig ist eine
Stornierung 4 (vier) Wochen vor dem Veranstaltungstermin (bei Terminen
an Wochentagen) und bei Wochenendterminen mindestens 6 (sechs) Wochen
vor der gebuchten und reservierten Veranstaltung.
7.6 Alle Preise unterliegen
dem Verbraucherpreisindex 2000 (Indexzahl 138,80 per Jänner 2018) und
werden jährlich auf dieser Preisbasis angepasst.
8. HÖHERE GEWALT
Soweit und solange
Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus,
Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher
Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln,
Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die
Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss
oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder
nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine
Vertragsverletzung dar.
9. DATENSCHUTZ
9.1 Der Auftragnehmer
verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur
Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er
über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers
erhält. Ein entsprechendes Dokument ist vor Beginn des
Vertragsverhältnisses zwingend erforderlich und von beiden
Vertragsparteien schriftlich oder digital zu unterfertigen (NDA).
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer
über den gesamten Inhalt seiner Dienstleistung sowie sämtliche
Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung
der Dienstleistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten
von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu
bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer
ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und
Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die
Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für
deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen
eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
9.5 Der Auftragnehmer
ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der
Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer
Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene
im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der
Betroffenen, getroffen worden sind.
10. GEHEIMHALTUNG
10.1 Jeder Vertragspartner
sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem
Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten
Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich
zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem
Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt
waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne
Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom
Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund
einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen
zu legen sind.
10.2 Die mit dem Auftragnehmer
verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie
einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung
unterliegen.
11. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG
Die expanic
ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form
zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von
Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
12. LAUFZEIT DES VERTRAGS
12.1 Jeder Vertragspartner
ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich vorzeitig
und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung
und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag
verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder
sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse
abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge
von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten
behindert oder verhindert werden.
12.2 Der Auftragnehmer
ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu
kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung
geändert haben und der Auftragnehmer aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
12.3 Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer bei Vertragsende den Auftraggeber zu den jeweiligen beim Auftragnehmer
geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf
den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber benannten Dritten.
13. SONSTIGES
13.1 Die Vertragspartner
benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die
erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können (sogenannte
technische Ansprechpartner).
13.2 Der Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Vertragsende vom Auftragnehmer
zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder
selbst noch über Dritte abwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom Auftragnehmer
bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines
Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der
automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der
Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2) zu bezahlen.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Die Vertragsparteien
bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu
gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen
wechselseitig umgehend schrifltich bekannt zu geben.
14.2 Änderungen des
Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen
von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Auf diesen Vertrag ist
materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
AGB für den Fernabsatz:
A) Geltungsbereich:
A1.) Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der
expanic Stadelmann e.U. (expanic) und deren Kunden, im Rahmen des
Fernabsatzes und unter Verwendung von elektronischen
Fernkommunikationsmitteln, abgeschlossen werden.
A2.) Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB abweichen oder ihnen
widersprechen, finden auf das Vertragsverhältnis mit expanic keine
Anwendung.
A3.) Sofern der Kunde
Unternehmer ist und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten für
die mit expanic abgeschlossenen Verträge die aktuellen Lieferbedingungen
des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs.
Auf ausdrücklichen
schriftlichen Wunsch des Kunden werden ihm diese Lieferbedingungen
seitens expanic auch in schriftlicher Form zugesendet.
B) Informationen für die Verträge und Zustandekommen der Verträge:
B1.) expanic schließt mit ihren Kunden Verträge ausschließlich in deutscher Sprache ab.
B2.) Die auf den Internetseiten von expanic enthaltenen Informationen stellen kein verbindliches Angebot („Offerte“) dar.
Der Vertrag mit expanic
kommt erst zustande, wenn expanic die jeweilige Bestellung des Kunden in
schriftlicher Form angenommen hat oder der jeweiligen Kundenbestellung
durch Lieferung bzw Leistung des gewünschten Produktes entsprochen
wurde.
expanic übermittelt dem
Kunden jedenfalls umgehend eine elektronische Bestätigung
(Auftragsbestätigung) über den Eingang der Kundenbestellung. Wird eine
Auftragsbestätigung an den Kunden gesandt, bestimmt ausschließlich die
von expanic übermittelte Auftragsbestätigung den Vertragsinhalt und den
Umfang der V ertragspflichten.
Wird binnen vier Wochen ab
Einlagen einer Kundenbestellung keine solche Auftragsbestätigung an den
Kunden abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Kunden jedenfalls
abgelaufen und der Vertrag nicht zustande gekommen.
expanic behält sich
jedenfalls das Recht vor, Kundenbestellungen abzulehnen bzw die
Warenlieferung auf einzelne Nationen zu beschränken.
B3.) Der Vertragstext wird
nach Vertragsabschluss von expanic nicht gespeichert, außer es ist auf
den Internetseiten von expanic ausdrücklich etwas anderes angegeben.
C) Lieferung und Leistung:
C1.) expanic ist berechtigt, sich zur Lieferung oder Leistungserbringung Dritter zu bedienen.
C2.) Die Warenzustellung
innerhalb Österreichs erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten des
jeweiligen Kunden. Die Zustellung erfolgt an die in der Bestellung
angegebene Adresse gemäß der von expanic angeführten Zustellungsart. Der
Versand an Privatkunden (Verbraucher) erfolgt durch die österreichische
Post AG oder durch einen Paketdienst, als Nachnahmesendung. Es gilt
keine ausdrückliche Lieferfrist. Der Kunde trägt die Kosten der
Zustellung.
C3.) Bei
grenzüberschreitenden Warenverkaufsverträgen erfolgt die Lieferung ab
Lager gemäß den vom International Chamber of Commerce (ICC)
herausgegebenen Lieferklauseln Incoterms 2000, wobei seitens expanic das
Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware nicht übernommen
wird.
Der Kunde trägt alle Kosten und Risiken, die durch die Lieferung der Ware an den von ihm gewünschten Bestimmungsort entstehen.
Eine Vereinbarung anderslautender Lieferbedingungen bedarf der Schriftform.
D) Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung:
D1.) Für die
Kundenbestellungen gelten ausschließlich die auf den Internetseiten von
expanic angegebenen Preise. Sofern nichts anderes angegeben ist, ist in
den Preisen bereits die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Zu diesen Preisen werden
die Kosten der Zustellung in der auf den Internetseiten von expanic
angegebenen Höhe, sowie allfällige im Zuge der Zustellung anfallenden
sonstigen Kosten, Zölle oder Abgaben (Zusatzkosten) zusätzlich
verrechnet. Die auf den Internetseiten von expanic angeführten Preise
enthalten grundsätzlich noch keine Zusatzkosten.
Die angegebenen
Verkaufspreise gelten bei Barzahlung. expanic behält sich das Recht vor,
bei alternativen Zahlungsmethoden die anfallenden Zusatzgebühren
weiterzuverrechnen.
D2.) Die Warenlieferung an die Kunden erfolgt per Nachname. Die Zahlung der Kunden erfolgt dann im Zuge der Nachnamensendungen.
Andere Zahlungsarten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
D3.) Ist eine unbare
Zahlungsart vereinbart worden und scheitert die Zahlungsanweisung, kann
expanic den Abschluss des Vertrages mit dem betreffenden Kunden
ablehnen, oder, falls der Vertrag bereits zustande gekommen ist, sofort
ohne Setzung einer Nachfrist von diesem zurücktreten.
D4.) Bei Nichtübernahme der
Ware verpflichtet sich der Kunde alle expanic entstandenen Kosten, wie
Portokosten, Administrationsaufwand usw. im vollen Umfang zu ersetzen,
wobei pro Sendung jedenfalls ein pauschaler Aufwandersatz von Euro 25,–
verrechnet wird.
Mahngebühren werden mit
Euro 5,– pro Mahnung verrechnet. Bei einem allfälligen Zahlungsverzug
des Kunden ist expanic berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12%
jährlich aus dem offenen Betrag sowie alle zur zweckentsprechenden
Betreibung und Einbringung der Forderung erforderliche Mahn- und
Inkassospesen gegenüber dem Kunden weiter zu verrechnen. Die Möglichkeit
der Geltendmachung allfälliger darüber hinaus gehender Schäden bleibt
davon gänzlich unberührt.
D5.) Die Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von expanic.
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit der vollständigen
Zahlung des gesamten Kaufpreises auf den Kunden über. Jede Veräußerung,
Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware vor
vollständiger Bezahlung des Gesamtkaufpreises ist unzulässig und wird
der Kunde dadurch schadenersatzpflichtig; falls dennoch
unzulässigerweise vor vollständiger Bezahlung eine Veräußerung,
Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware durch den
Kunden erfolgt, so gilt gleichzeitig der diesbezügliche Erlös bzw. die
Forderung hierauf, bis zur Höhe des Kaufpreises aus dem Vorbehaltskauf,
als an expanic abgetreten.
D6.) Der Kunde, der
Verbraucher ist, kann eine Gegenforderungen gegen expanic lediglich
aufrechnen, sofern diese im rechtlichen Zusammenhang mit der
Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder
zumindest von expanic anerkannt wurde. Jene Kunden, welche Unternehmer
sind, sind keinesfalls berechtigt, wegen Gegenforderungen oder
Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder mit solchen
Gegenforderungen gegen die zu ihren Lasten offenen Beträge aufzurechnen.
D7.) Der Stundentarif beträgt Euro 155,– netto. Die Kernarbeitszeit liegt zwischen 9 und 18 Uhr. Einsätze außerhalb der Kernarbeitszeit an Wochentagen werden mit 50% Aufschlag berechnet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beträgt dieser Aufschlag 100% auf den jeweils vereinbarten Stundenlohn. Günstigere Stundenpakete gibt es in den Staffelungen: 10, 25, 50 und 100. Unsere Preiseliste enthält den aktuellen gültigen Stundentarif.
E) Software, Copyrights:
E1.) Der Kunde hat das
Recht, die mit den Waren verbundene Software entsprechend den jeweiligen
Beschreibungen zu benützen. Dieses Recht ist kein ausschließliches
Recht. Weitere Rechte an gelieferter Software werden nicht übertragen.
E2.) Die Kunden werden
darauf hingewiesen, dass verwendete Logos, Bezeichnungen, Marken, Muster
betreffend die jeweiligen Produkte der jeweiligen Herstellerfirmen
zugunsten dieser Herstellerfirmen geschützt sind und nicht missbraucht
werden dürfen. Im Falle des Missbrauchs verpflichtet sich der Kunde
ausdrücklich expanic völlig schad- und klaglos zu halten.
F) Gewährleistung und Haftung:
F1.) expanic leistet Gewähr
dafür, dass die verkauften Produkte frei von Material- und
Fabrikationsmängeln sind. Es gelten für die Waren die vom jeweiligen
Produkthersteller gemachten Anleitungen, Verwendungsbeschränkungen und
sonstigen Vorgaben.
Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass es sich bei der an ihn gelieferten Ware auch um so
genannte Provider-Ware bzw Importware handeln kann, welche gegenüber der
Originalware des Herstellers geringfügige Abweichungen aufweisen kann,
zumal sie nicht für den deutschsprachigen Markt konzipiert ist. Der
Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Importware dadurch charakterisiert,
dass diese in der Regel über ein englischsprachiges Bedienungsmenü
verfügt. expanic sorgt dafür, dass bei Erwerb des Mobiltelefons ein
deutschsprachiges Bedienungsmenü – nach Möglichkeit unentgeltlich – als
Service zur Verfügung steht. Der Kunde kann daraus jedoch keinen
Rechtsanspruch, insbesondere keinen Gewährleistungsanspruch ableiten.
Der Gewährleistungsanspruch
des Kunden geht insbesondere bei Manipulation Dritter, Veränderungen
der Systemeinstellungen oder sonstigen Adaptionen verloren. Der Kunde
nimmt zur Kenntnis, dass das deutschsprachige Bedienungsmenü bei
allfälligen Softwareupdates verloren gehen kann. Insofern solche
geringfügigen Veränderungen nicht die bestimmungsgemäße Verwendung der
gelieferten Ware ausschließen, verzichtet der Kunde auf die Erhebung
damit in Zusammenhang stehender Ansprüche gegen expanic.
Jener Kunde, der
Unternehmer ist hat die Ware unverzüglich nach der Übergabe zu
überprüfen. Zeigt sich dabei ein Mangel, so ist dieser unverzüglich
gegenüber expanic schriftlich zu rügen. Wird eine solche Rüge
unterlassen so gilt das Produkt als genehmigt.
Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass ein Gewährleistungsanspruch nur gegenüber expanic, als
seinem Vertragspartner, besteht. expanic arbeitet mit ausgewählten
Servicepartnern zusammen, welche von expanic im Gewährleistungsfall zur
Begutachtung von Mängeln, Servicearbeiten und Reparaturen beauftragt
werden.
F2.) Ist der Kunde
Unternehmer so wird Gewährleistungsfrist auf sechs Monate verkürzt.
expanic behält sich ausdrücklich das Wahlrecht vor bestehende Mängel
durch Austausch, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu beheben.
Erfolgt eine derartige Behebung binnen angemessener Frist ab Kenntnis
über einen tatsächlich vorliegenden Mangel bei expanic, so ist die
Geltendmachung weiterer Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Ferner
schließt expanic bei Kunden, die Unternehmer sind, jede Haftung für
entgangenen Gewinn, Informations- oder Datenverlust und alle sonstige
Folgeschäden ausdrücklich aus.
F3.) Für alle Kunden –
Verbraucher oder Unternehmer – gilt folgendes: Behauptet der Kunde
Mängel der Ware, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, die Ware an
expanic auf eigene Gefahr und Kosten zurückzusenden, damit die Ware
überprüft werden kann.
Solange der Kunde dieser
Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist expanic nicht verpflichtet,
Forderungen des Kunden nachzukommen.
F4.) Ansprüche aller Kunden
– Verbraucher oder Unternehmer – sind insbesondere ausgeschlossen, wenn
Fehler bzw. Mängel aufgrund einer dem Kunden zuzurechnenden
unsachgemäßen Behandlung der Ware, der Nichtbeachtung von
Bedienungsanleitungen, oder dessen nachträglicher Veränderungen
entstehen. Selbiges gilt sofern die Mängel auf äußere Einflüsse (z.B.
Unfall, Feuer, Feuchtigkeit, Dämpfe, Vandalismus) zurückzuführen sind.
F5.) expanic haftet für
allfällige Personenschäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden haftet expanic nur dann, wenn ihr Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist.
F6.) Die Verjährungsfrist
für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Unternehmern
gegenüber expanic wird auf sechs Monate verkürzt.
G) Datenverarbeitung:
G1.) Die Kundendaten (Name,
Adresse, Bestelldaten etc.) aus dem jeweiligen Geschäftsfall werden zu
Zwecken der Abwicklung des Vertrags, insbesondere zu Verwaltungs- und
Verrechnungszwecken, automationsunterstützt verarbeitet.
G2.) Der Kunde erteilt
seine ausdrückliche Zustimmung, dass expanic anderen Unternehmen und
Dritten (Vertragspartner von expanic etc.) Informationen aus diesen
Geschäftsfällen zur Verfügung stellen darf. Diese Zustimmung kann
jederzeit schriftlich widerrufen werden.
G3.) Der Kunde erteilt
ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass ihm von expanic
Werbezusendungen vorwiegend auf elektronischem Wege zugesendet werden.
Auch diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
H) Rücktrittsrecht der Verbraucher gemäß § 5e KSchG:
H1.) Ist der Kunde ein
Verbraucher im Sinne des österreichischen KSchG so hat er das zwingende
Recht von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen einer Frist
von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Es
genügt, wenn der Kunde innerhalb der genannten Frist seine
Rücktrittserklärung absendet.
H2.) Im Fall eines
Vertragsrücktritts eines Verbrauchers wird der Kaufpreis nur Zug-um-Zug
gegen Zurückstellung der Ware rückerstattet; der Kunde hat expanic ein
angemessenes Entgelt für die zwischenzeitliche Benützung der Ware und
eine Entschädigung für eine allfällig eingetretene Wertminderung zu
leisten. Der Kunde trägt ferner die Kosten einer allfälligen
Rücksendung. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
H3.) Dem Verbraucher steht
aber nach §5f KSchG unter anderem bei Verträgen über Waren, die nach
Kundenspezifikation gefertigt werden, kein Rücktrittsrecht zu.
I) Teilungültigkeit:
Sollte eine Bestimmung in
diesen AGB unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Unwirksame Bestimmungen
werden durch diejenigen rechtlich zulässigen Bestimmungen ersetzt, die
dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommen.
J) Grenzüberschreitender Warenverkauf:
J1.) Alle
grenzüberschreitenden Warenverkaufverträge mit expanic stehen unter dem
Vorbehalt, dass die allenfalls erforderlichen Exportgenehmigungen
erteilt werden bzw., dass keine sonstigen Hindernisse aufgrund
österreichischer, europäischer oder sonst zu beachtender
Exportvorschriften der Erfüllung solcher Verträge entgegenstehen. Der
Kunde verpflichtet sich gegenüber expanic zur Einhaltung aller
anwendbaren Exportvorschriften und hält diese diesbezüglich völlig
schad- und klaglos.
K) Sonstiges:
K1.) Die Anfechtung eines mit expanic geschlossenen Vertrages durch den Kunden wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
K2.) Die Abtretung von
Rechten und Ansprüchen gegenüber expanic, aus den mit ihr geschlossenen
Rechtsgeschäften bedarf ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
L) Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:
L1.) Auf alle Verträge mit
expanic ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss
seiner Verweisungsnormen aus dem internationalen Privatrecht anzuwenden.
L2.) Gerichtsstand ist für
Unternehmer das sachlich zuständige Gericht in Wien. Rechtliche
Streitigkeiten mit Verbrauchern sind vor ihrem örtlich und sachlich
zuständigen Gericht auszutragen.
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