Allgemeine Geschäftsbedingungen IT + Handel

1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer, der Firma expanic, gelten, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom  Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die letzte Anpassung dieser AGB erfolgte am 22. Juli 2019.

2. LEISTUNGSUMFANG

2.1 Der genaue Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers ist im jeweiligen Vertrag mit dem Auftraggeber festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen während der beim Auftragnehmer üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr). Der Auftragnehmer wird entsprechend dem jeweiligen Vertrag für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.

2.2 Grundlage der für die Leistungserbringung des Auftragnehmers eingesetzten Einrichtungen und Technologien ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Auftraggebers, wie er auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Auftraggebers eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologien erforderlich, wird der Auftragnehmer selbständig oder auf Wunsch des Auftraggeber ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

2.4 Leistungen durch den Auftragnehmer, die vom Auftraggeber über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Auftraggeber nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim Auftragnehmer gültigen Sätzen (siehe Punkt 7.4) vergütet.

2.5 Sofern der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der Auftragnehmer ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.

3. AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS UND VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung der Dienstleistung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Dienstleistung förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Dienstleistung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Dienstleisters bekannt werden.

3.3 Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Auftraggeber erbracht werden, stellt der Auftraggeber die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der Auftraggeber für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Auftraggeber für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Auftraggeber ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich.

3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom Auftragnehmer erforderlichen Passwörter und Log-Ins, sowie für die IT-Sicherheit relevante Informationen, vertraulich zu behandeln.

3.5 Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der Auftragnehmer in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und/oder die durch den Auftragnehmer beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Auftraggeber erhalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

3.6 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim Auftragnehmer jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

3.7 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die vom Auftragnehmer eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für jeden Schaden.

3.8 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers unentgeltlich.

4. BERICHTERSTATTUNG UND BERICHTSPFLICHT

4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

4.2 Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch Einverständnis beider Vertragspartner bindend.

5. LEISTUNGSSTÖRUNGEN

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.

5.2 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß Punkt 3.7, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der Auftragnehmer wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

5.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per E-mail dem Auftragnehmer zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Auftraggeber.

5.4 Für allfällige dem Auftraggeber vom Auftragnehmer überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte.

6. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ

6.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

6.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

6.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

6.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

7. VERGÜTUNG UND STORNO

7.1 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen monatlich oder jährlich im Voraus verrechnet. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind sofort ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Auftraggebers 14 (in Worten: vierzehn) Tage überschreiten, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der Auftragnehmer ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Des weiteren verfallen sämtliche Vergünstigungen aufgrund des Betreuungsvertrages und es gelten die Tarife in Punkt 7.4.

7.2 Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit einer vom Auftragnehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.

7.3 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Auftraggeber. Sollte der Auftragnehmer für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos halten.

7.4 Der reguläre Stundentarif beträgt Euro 155,– exklusive Mehrwertsteuer. Die Kernarbeitszeit liegt von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr. Einsätze außerhalb der Kernarbeitszeit an Wochentagen werden mit 50% Aufschlag berechnet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beträgt dieser Aufschlag 100 % auf den jeweils vereinbarten Stundenlohn. Günstigere Stundenpakete gibt es in den Staffelungen: 10, 25, 50 und 100 Stunden. Auch Arbeiten an Serversystemen (Fileserver, Mailserver, Datenserver, DNS-Server etc.) werden mit einem Aufschlag von 100 % verrechnet. Die Wegzeitkosten betragen pauschal eine halbe Stunde innerhalb von Wien und werden außerhalb von Wien nach tatsächlich aufgewandter Fahrtzeit verrechnet. Die Preiseliste enthält den aktuellen und gültigen Stundentarif und Seminarraumpreis.

7.5 Raumreservierungen sind zur Gänze bei erfolgter Buchung zu bezahlen. Zulässig ist eine Stornierung 4 (vier) Wochen vor dem Veranstaltungstermin (bei Terminen an Wochentagen) und bei Wochenendterminen mindestens 6 (sechs) Wochen vor der gebuchten und reservierten Veranstaltung.

7.6 Alle Preise unterliegen dem Verbraucherpreisindex 2000 (Indexzahl 138,80 per Jänner 2018) und werden jährlich auf dieser Preisbasis angepasst.

8. HÖHERE GEWALT

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

9. DATENSCHUTZ

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. Ein entsprechendes Dokument ist vor Beginn des Vertragsverhältnisses zwingend erforderlich und von beiden Vertragsparteien schriftlich oder digital zu unterfertigen (NDA).

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer über den gesamten Inhalt seiner Dienstleistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. GEHEIMHALTUNG

10.1 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

10.2 Die mit dem Auftragnehmer verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

11. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG

Die expanic ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

12. LAUFZEIT DES VERTRAGS

12.1 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.

12.2 Der Auftragnehmer ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der Auftragnehmer aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

12.3 Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer bei Vertragsende den Auftraggeber zu den jeweiligen beim Auftragnehmer geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber benannten Dritten.

13. SONSTIGES

13.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können (sogenannte technische Ansprechpartner).

13.2 Der Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Vertragsende vom Auftragnehmer zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom Auftragnehmer bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2) zu bezahlen.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend schrifltich bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

AGB für den Fernabsatz:

A) Geltungsbereich:

A1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der expanic Stadelmann e.U. (expanic) und deren Kunden, im Rahmen des Fernabsatzes und unter Verwendung von elektronischen Fernkommunikationsmitteln, abgeschlossen werden.

A2.) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, finden auf das Vertragsverhältnis mit expanic keine Anwendung.

A3.) Sofern der Kunde Unternehmer ist und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten für die mit expanic abgeschlossenen Verträge die aktuellen Lieferbedingungen des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs.

Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden werden ihm diese Lieferbedingungen seitens expanic auch in schriftlicher Form zugesendet.

B) Informationen für die Verträge und Zustandekommen der Verträge:

B1.) expanic schließt mit ihren Kunden Verträge ausschließlich in deutscher Sprache ab.

B2.) Die auf den Internetseiten von expanic enthaltenen Informationen stellen kein verbindliches Angebot („Offerte“) dar.

Der Vertrag mit expanic kommt erst zustande, wenn expanic die jeweilige Bestellung des Kunden in schriftlicher Form angenommen hat oder der jeweiligen Kundenbestellung durch Lieferung bzw Leistung des gewünschten Produktes entsprochen wurde.

expanic übermittelt dem Kunden jedenfalls umgehend eine elektronische Bestätigung (Auftragsbestätigung) über den Eingang der Kundenbestellung. Wird eine Auftragsbestätigung an den Kunden gesandt, bestimmt ausschließlich die von expanic übermittelte Auftragsbestätigung den Vertragsinhalt und den Umfang der V ertragspflichten.

Wird binnen vier Wochen ab Einlagen einer Kundenbestellung keine solche Auftragsbestätigung an den Kunden abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Kunden jedenfalls abgelaufen und der Vertrag nicht zustande gekommen.

expanic behält sich jedenfalls das Recht vor, Kundenbestellungen abzulehnen bzw die Warenlieferung auf einzelne Nationen zu beschränken.

B3.) Der Vertragstext wird nach Vertragsabschluss von expanic nicht gespeichert, außer es ist auf den Internetseiten von expanic ausdrücklich etwas anderes angegeben.

C) Lieferung und Leistung:

C1.) expanic ist berechtigt, sich zur Lieferung oder Leistungserbringung Dritter zu bedienen.

C2.) Die Warenzustellung innerhalb Österreichs erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten des jeweiligen Kunden. Die Zustellung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse gemäß der von expanic angeführten Zustellungsart. Der Versand an Privatkunden (Verbraucher) erfolgt durch die österreichische Post AG oder durch einen Paketdienst, als Nachnahmesendung. Es gilt keine ausdrückliche Lieferfrist. Der Kunde trägt die Kosten der Zustellung.

C3.) Bei grenzüberschreitenden Warenverkaufsverträgen erfolgt die Lieferung ab Lager gemäß den vom International Chamber of Commerce (ICC) herausgegebenen Lieferklauseln Incoterms 2000, wobei seitens expanic das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware nicht übernommen wird.

Der Kunde trägt alle Kosten und Risiken, die durch die Lieferung der Ware an den von ihm gewünschten Bestimmungsort entstehen.

Eine Vereinbarung anderslautender Lieferbedingungen bedarf der Schriftform.

D) Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung:

D1.) Für die Kundenbestellungen gelten ausschließlich die auf den Internetseiten von expanic angegebenen Preise. Sofern nichts anderes angegeben ist, ist in den Preisen bereits die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Zu diesen Preisen werden die Kosten der Zustellung in der auf den Internetseiten von expanic angegebenen Höhe, sowie allfällige im Zuge der Zustellung anfallenden sonstigen Kosten, Zölle oder Abgaben (Zusatzkosten) zusätzlich verrechnet. Die auf den Internetseiten von expanic angeführten Preise enthalten grundsätzlich noch keine Zusatzkosten.

Die angegebenen Verkaufspreise gelten bei Barzahlung. expanic behält sich das Recht vor, bei alternativen Zahlungsmethoden die anfallenden Zusatzgebühren weiterzuverrechnen.

D2.) Die Warenlieferung an die Kunden erfolgt per Nachname. Die Zahlung der Kunden erfolgt dann im Zuge der Nachnamensendungen.

Andere Zahlungsarten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

D3.) Ist eine unbare Zahlungsart vereinbart worden und scheitert die Zahlungsanweisung, kann expanic den Abschluss des Vertrages mit dem betreffenden Kunden ablehnen, oder, falls der Vertrag bereits zustande gekommen ist, sofort ohne Setzung einer Nachfrist von diesem zurücktreten.

D4.) Bei Nichtübernahme der Ware verpflichtet sich der Kunde alle expanic entstandenen Kosten, wie Portokosten, Administrationsaufwand usw. im vollen Umfang zu ersetzen, wobei pro Sendung jedenfalls ein pauschaler Aufwandersatz von Euro 25,– verrechnet wird.

Mahngebühren werden mit Euro 5,– pro Mahnung verrechnet. Bei einem allfälligen Zahlungsverzug des Kunden ist expanic berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% jährlich aus dem offenen Betrag sowie alle zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung erforderliche Mahn- und Inkassospesen gegenüber dem Kunden weiter zu verrechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung allfälliger darüber hinaus gehender Schäden bleibt davon gänzlich unberührt.

D5.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von expanic. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung des gesamten Kaufpreises auf den Kunden über. Jede Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware vor vollständiger Bezahlung des Gesamtkaufpreises ist unzulässig und wird der Kunde dadurch schadenersatzpflichtig; falls dennoch unzulässigerweise vor vollständiger Bezahlung eine Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware durch den Kunden erfolgt, so gilt gleichzeitig der diesbezügliche Erlös bzw. die Forderung hierauf, bis zur Höhe des Kaufpreises aus dem Vorbehaltskauf, als an expanic abgetreten.

D6.) Der Kunde, der Verbraucher ist, kann eine Gegenforderungen gegen expanic lediglich aufrechnen, sofern diese im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder zumindest von expanic anerkannt wurde. Jene Kunden, welche Unternehmer sind, sind keinesfalls berechtigt, wegen Gegenforderungen oder Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder mit solchen Gegenforderungen gegen die zu ihren Lasten offenen Beträge aufzurechnen.

D7.) Der Stundentarif beträgt Euro 155,– netto. Die Kernarbeitszeit liegt zwischen 9 und 18 Uhr. Einsätze außerhalb der Kernarbeitszeit an Wochentagen werden mit 50% Aufschlag berechnet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beträgt dieser Aufschlag 100% auf den jeweils vereinbarten Stundenlohn. Günstigere Stundenpakete gibt es in den Staffelungen: 10, 25, 50 und 100. Unsere Preiseliste enthält den aktuellen gültigen Stundentarif.

E) Software, Copyrights:

E1.) Der Kunde hat das Recht, die mit den Waren verbundene Software entsprechend den jeweiligen Beschreibungen zu benützen. Dieses Recht ist kein ausschließliches Recht. Weitere Rechte an gelieferter Software werden nicht übertragen.

E2.) Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass verwendete Logos, Bezeichnungen, Marken, Muster betreffend die jeweiligen Produkte der jeweiligen Herstellerfirmen zugunsten dieser Herstellerfirmen geschützt sind und nicht missbraucht werden dürfen. Im Falle des Missbrauchs verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich expanic völlig schad- und klaglos zu halten.

F) Gewährleistung und Haftung:

F1.) expanic leistet Gewähr dafür, dass die verkauften Produkte frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Es gelten für die Waren die vom jeweiligen Produkthersteller gemachten Anleitungen, Verwendungsbeschränkungen und sonstigen Vorgaben.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der an ihn gelieferten Ware auch um so genannte Provider-Ware bzw Importware handeln kann, welche gegenüber der Originalware des Herstellers geringfügige Abweichungen aufweisen kann, zumal sie nicht für den deutschsprachigen Markt konzipiert ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Importware dadurch charakterisiert, dass diese in der Regel über ein englischsprachiges Bedienungsmenü verfügt. expanic sorgt dafür, dass bei Erwerb des Mobiltelefons ein deutschsprachiges Bedienungsmenü – nach Möglichkeit unentgeltlich – als Service zur Verfügung steht. Der Kunde kann daraus jedoch keinen Rechtsanspruch, insbesondere keinen Gewährleistungsanspruch ableiten.

Der Gewährleistungsanspruch des Kunden geht insbesondere bei Manipulation Dritter, Veränderungen der Systemeinstellungen oder sonstigen Adaptionen verloren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das deutschsprachige Bedienungsmenü bei allfälligen Softwareupdates verloren gehen kann. Insofern solche geringfügigen Veränderungen nicht die bestimmungsgemäße Verwendung der gelieferten Ware ausschließen, verzichtet der Kunde auf die Erhebung damit in Zusammenhang stehender Ansprüche gegen expanic.

Jener Kunde, der Unternehmer ist hat die Ware unverzüglich nach der Übergabe zu überprüfen. Zeigt sich dabei ein Mangel, so ist dieser unverzüglich gegenüber expanic schriftlich zu rügen. Wird eine solche Rüge unterlassen so gilt das Produkt als genehmigt.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Gewährleistungsanspruch nur gegenüber expanic, als seinem Vertragspartner, besteht. expanic arbeitet mit ausgewählten Servicepartnern zusammen, welche von expanic im Gewährleistungsfall zur Begutachtung von Mängeln, Servicearbeiten und Reparaturen beauftragt werden.

F2.) Ist der Kunde Unternehmer so wird Gewährleistungsfrist auf sechs Monate verkürzt. expanic behält sich ausdrücklich das Wahlrecht vor bestehende Mängel durch Austausch, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu beheben. Erfolgt eine derartige Behebung binnen angemessener Frist ab Kenntnis über einen tatsächlich vorliegenden Mangel bei expanic, so ist die Geltendmachung weiterer Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Ferner schließt expanic bei Kunden, die Unternehmer sind, jede Haftung für entgangenen Gewinn, Informations- oder Datenverlust und alle sonstige Folgeschäden ausdrücklich aus.

F3.) Für alle Kunden – Verbraucher oder Unternehmer – gilt folgendes: Behauptet der Kunde Mängel der Ware, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, die Ware an expanic auf eigene Gefahr und Kosten zurückzusenden, damit die Ware überprüft werden kann.

Solange der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist expanic nicht verpflichtet, Forderungen des Kunden nachzukommen.

F4.) Ansprüche aller Kunden – Verbraucher oder Unternehmer – sind insbesondere ausgeschlossen, wenn Fehler bzw. Mängel aufgrund einer dem Kunden zuzurechnenden unsachgemäßen Behandlung der Ware, der Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, oder dessen nachträglicher Veränderungen entstehen. Selbiges gilt sofern die Mängel auf äußere Einflüsse (z.B. Unfall, Feuer, Feuchtigkeit, Dämpfe, Vandalismus) zurückzuführen sind.

F5.) expanic haftet für allfällige Personenschäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet expanic nur dann, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist.

F6.) Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Unternehmern gegenüber expanic wird auf sechs Monate verkürzt.

G) Datenverarbeitung:

G1.) Die Kundendaten (Name, Adresse, Bestelldaten etc.) aus dem jeweiligen Geschäftsfall werden zu Zwecken der Abwicklung des Vertrags, insbesondere zu Verwaltungs- und Verrechnungszwecken, automationsunterstützt verarbeitet.

G2.) Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass expanic anderen Unternehmen und Dritten (Vertragspartner von expanic etc.) Informationen aus diesen Geschäftsfällen zur Verfügung stellen darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

G3.) Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass ihm von expanic Werbezusendungen vorwiegend auf elektronischem Wege zugesendet werden. Auch diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

H) Rücktrittsrecht der Verbraucher gemäß § 5e KSchG:

H1.) Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des österreichischen KSchG so hat er das zwingende Recht von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Es genügt, wenn der Kunde innerhalb der genannten Frist seine Rücktrittserklärung absendet.

H2.) Im Fall eines Vertragsrücktritts eines Verbrauchers wird der Kaufpreis nur Zug-um-Zug gegen Zurückstellung der Ware rückerstattet; der Kunde hat expanic ein angemessenes Entgelt für die zwischenzeitliche Benützung der Ware und eine Entschädigung für eine allfällig eingetretene Wertminderung zu leisten. Der Kunde trägt ferner die Kosten einer allfälligen Rücksendung. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

H3.) Dem Verbraucher steht aber nach §5f KSchG unter anderem bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden, kein Rücktrittsrecht zu.

I) Teilungültigkeit:

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen rechtlich zulässigen Bestimmungen ersetzt, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

J) Grenzüberschreitender Warenverkauf:

J1.) Alle grenzüberschreitenden Warenverkaufverträge mit expanic stehen unter dem Vorbehalt, dass die allenfalls erforderlichen Exportgenehmigungen erteilt werden bzw., dass keine sonstigen Hindernisse aufgrund österreichischer, europäischer oder sonst zu beachtender Exportvorschriften der Erfüllung solcher Verträge entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber expanic zur Einhaltung aller anwendbaren Exportvorschriften und hält diese diesbezüglich völlig schad- und klaglos.

K) Sonstiges:

K1.) Die Anfechtung eines mit expanic geschlossenen Vertrages durch den Kunden wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

K2.) Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen gegenüber expanic, aus den mit ihr geschlossenen Rechtsgeschäften bedarf ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

L) Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:

L1.) Auf alle Verträge mit expanic ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen aus dem internationalen Privatrecht anzuwenden.

L2.) Gerichtsstand ist für Unternehmer das sachlich zuständige Gericht in Wien. Rechtliche Streitigkeiten mit Verbrauchern sind vor ihrem örtlich und sachlich zuständigen Gericht auszutragen.

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